Verstehe ich es richtig, dass nach §§ 31 ff. BGB bei einem nicht eingetragenen Verein der Vorstand die Schuld tragen würde, wenn ein Mitglied im Auftrag des Vereines irgendwo hinfährt und dabei einen Autounfall baut? Würde hier die Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung der Mitglieder im Vorstand greifen? Ich habe nämlich etwas Angst das man als Vorstand eines nicht eingetragenen Vereins echt viel zu befürchten hat.
Danke