Ich habe 4 Jahre als Student in Deutschland studiert. Dann habe ich einen Job gefunden und habe 2 Jahre lang zu den Bedingungen der EU BLUE Card gearbeitet. Dann habe ich 1,5 Jahre lang eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ich habe gehört, dass ich nach 8 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Bis jetzt habe ich 4+2+1,5=7,5 Jahre in Deutschland verbracht. Heißt das also, dass ich in 6 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann?