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Antwort
Es gibt keine "Wirtschaftsflüchtlinge".
Zitat aus der "Genfer Flüchtlingskonvention":
"...findet der Ausdruck "Flüchtling" auf jede Person Anwendung: ...die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann..."
"Zuwanderer", oder "Armutszuwanderer" wären korrektere Begriffe für Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen.