Hallo!

Ich arbeite als Justizfachangestellte beim Amtsgericht. Nun möchte ich kündigen. Ich bin seit einem Jahr mit der Ausbildung fertig und habe seit einem Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag. Meine Kündigungsfrist richtet sich wohl nach Paragraph 30 Tv-öD!!! Da sind bei einem befristeten Verhältnis von mehr als einem Jahr, 6 Wochen Kündigungsfrist vorgesehen. Muss ich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meine 2 1/2 Jahre Ausbildung dazu zählen? Die Ausbildung habe ich bei einem anderen Gericht gemacht. Oder zählt nur die Beschäftigungsdauer beim neuen Arbeitsplatz?!

Bitte helft mir☹️