Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich habe zwei Jahre durchgehend gearbeitet. Anschließend habe ich 3 Monate ALG I in Anspruch genommen um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken. Aktuell bin ich im 1. Semester, überlege aber das Studium abzubrechen, da es mir nicht gefällt. Erhalte ich nach der Exmatrikultion erneut ALG I, bzw. stehen mir noch die nicht in Anspruch genommenen 9 Monate zu? Wenn ja, gehe ich davon aus, dass ich erstmal gesperrt bin da ich das Studium selbst abgebrochen habe?