Hallo, ein Teil eines öffentlichen Gehwegs liegt auf unserem Grundstück, das hat der Vermesser festgestellt, als er das Grundstück für die Planung einer neuen Garage vermessen hat. Wir würden jetzt gerne den öffentlichen Weg etwas schmaler bis zur Grundstücksgrenze "rückbauen", um den Garagenvorplatz auf unserem Grundstück neu zu pflastern. Im Grundbuch ist kein Wegerecht o.ä. eingetragen. Wir gehen davon aus, dass der öffentliche Gehweg "schon immer" falsch gebaut war, es bloss niemand bemerkt hat. Spricht irgend etwas dagegen, das Problem "ohne große Bürokratie" zu lösen und die Gehwegplatten von unserem Privatgrundstück zu entfernen und durch "unsere" Plastersteine zu ersetzen? Viele Grüße Dieter