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Rechtlich gesehen muss jeder Träger des FSJ eine Wohnung stellen oder eine bezahlen. Die bezahlte Wohnung darf sich aber der Träger aussuchen, nicht du.
Rechtlich gesehen muss jeder Träger des FSJ eine Wohnung stellen oder eine bezahlen. Die bezahlte Wohnung darf sich aber der Träger aussuchen, nicht du.