Völlig egal - fang doch einfach an. Du wirst ohnehin nur das machen, was Du körperlich erbringen kannst. Du mußt ja nicht sofort Ziegel zerbrechen. Und vielleicht motiviert Dich ein Erfolg, mit dem Rauchen aufzuhören.
Egal, wann sie verjähren - findest Du es korrekt, jemand die ihm zustehende Leistung zu verweigern? Das sind immerhin 5 Tage. Da Du schon bezahlt hast, ist die Frage sowieso hinfällig, denn Du hast ja Ihren Anspruch damit bestätigt. Lediglich die Höhe kannst Du noch in Frage stellen, also 5 oder 6 Stunden.
Entgeld gibt es nicht. Schau mal im Wörterbuch nach.
Kommt auf den Zusammenhang an. Natürlich das Gegenteil von aktiv. Bei einem Virus z.B. heißt inaktiv, daß das Virus zwar vorhanden ist, aber nichts tut. Muß also erst "geweckt" werden, damit es seine Arbeit verrichtet.
Bei einem Telefonanschluß liegt zwar das Kabel, aber die Wohnung ist nicht vermietet. Dann wird der Anschluß auf Antrag erst freigeschaltet; üblicherweise, wenn jemand einzieht.
Bis er da ist. Das kann jeder Arbeitgeber so gestalten, wie er will. Wenn Du eine mündliche Zusage hast, ist das zwar ein gutes Zeichen, aber sinnvoll ist es, wirklich zu warten, bis beide Seiten eine unterzeichnete Version haben. Ist der AG innerhalb Deutschland, sollte es nicht unbedingt länger als fünf Arbeitstage dauern, bis er eintrifft. Dauert es viel länger, ist es durchaus sinnvoll, einmal höflich nachzufragen ob er denn schon abgeschickt wurde. Es könnte ja auch der Fall sein, daß er zwar abgeschickt wurde, aber unterwegs verlorenging.
Diverse Hersteller des Papiers machen Sollbruchstellen rein; wird natürlich nie zugegeben. Die wollen ja auch den Umsatz halten, wenn schon immer weniger Leute rauchen.
Lagerist, Kommissionierer.
Faule Ausrede schnell schreiben. Du hast einfach keine Lust oder kannst es nicht. In dieser Art brauchst Du mit einer Bewerbung garnicht erst anfangen.