Bei solchen Pillen könnte es sich um ein Hormonpräparat handeln, welches dann eventuell auch Auswirkungen auf Dein Liebesleben haben könnte (Testosteron-Haushalt).

Ob Du sowas schlucken möchtest, kanst nur Du selbst entscheiden.

!...werde ich ohne haare bzw mit einer halbglatze so oder so auch keine frauen abbekommen...!

Das dürfte dann weniger an der Friseur liegen als an Deinem Gesamterscheinungsbild , Deiner Ausstrahlung...und Deinem Selbstbewusstsein.

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Es wäre sicher gerechtgertigt, ihm mindestens den "Satz für die Regelleistungen" eines ALGII-Empfängers (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) zu berechnen, dazu noch den Mindestpreis für eine kleine Wohnung entsprechend Eurem Mietspiegel.... - wenn ihm das zuviel erscheint, biete ihm die Alternative des Auszugs an....

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Meistens ziehe ich das Auto den öffentlichen Verkehrsmitteln vor, denn es macht mir Spaß, Arien etc. mitzuschmettern, obwohl ich nicht wirklich singen kann... Würde ich dies zu Hause tun oder auf Arbeit..., wäre ich vermutlich arbeits- und obdachlos....

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Erkundige Dich mal über das diesebzügliche Lehrangebot an der nächstgelegenen Volkshochschule.

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Haare wachsen pro Tag ca 0,3 mm, also wären das pro Monat ca 1cm, demnach pro Jahr 10-12 cm..., abzüglich Friseurbesuche....

Du würdest - je nachdem wie groß Du bist (Länge Kinn-Taille) geschätzte 4-5 Jahre brauchen.

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"Muss ich die Weiterbildung machen?"

Das kommt auf die Festlegungen in Deinem Arbeitsvertrag an.

Sind solche Bildungsmaßnahmen darin vereinbart, wirst Du daran teilnehmen müssen, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

Ohne solche Festlegungen könnte der Arbeitgeber Dich nicht zur Teilnahme "verdonnern". (Er könnte Dich allerdings durch eine qualifiziertere Arbeitskraft ersetzen, wenn Du den Arbeitsplatz-Anforderungen vielleicht nicht mehr gewachsen wärst..)

Wenn der AG Dir die Weiterbildung finanziert, solltest Du diese Chance wahrnehmen - viele Arbeitnehmer besuchen Kurse / Lehrgänge etc... auf eigene ( zumeist sehr hohe) Kosten - nur, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können....

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Die Immobilie sollte verkauft werden (und damit die Gläubiger bedient...), bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.

Denn bei einer Zwangsversteigerung gehört der Erlös daraus den Gläubigern...

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 109 ZVG - Verfahrenskosten und Überschuss

"(1) Aus dem Versteigerungserlöse sind die Kosten des Verfahrens vorweg zu entnehmen, mit Ausnahme der durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers, durch den Zuschlag oder durch nachträgliche Verteilungsverhandlungen entstehenden Kosten.

(2) Der Überschuss wird auf die Rechte, welche durch Zahlung zu decken sind, verteilt."

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Als Geringverdiener wird die Versicherung nicht mehr "automatisch" an die Krankenkasse überwiesen.

Du musst Dich als Student selbst versichern (die Beiträge sind allerdings für Studierende nicht so hoch wie für "normale Arbeitnehmer".)

Deine bisherige Krankenkasse würde sich vermutlich irgendwann melden und Dir mitteilen, dass Du nicht mehr versichert bist. Allerdings könnten sich in dieser Zeit "Rückstände" anhäufen, die Du auf jeden Fall nachzahlen müsstest (es gilt in Deutschland ja die gesetzliche Versicherungspflicht) und Du hättest erstmal keinen Versicherungsschutz... Ruf am besten selbst bei Deiner Krankenkasse an, bei der Du bisher versichert warst.

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Angeklagte in einem Strafverfahren (wie evt. im geschilderten Fall) erhalten keine Prozesskostenbeihilfe. (§ 114 ZPO).

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Frag bei der Krankenkasse nach, ob Du die Zuzahlung in Raten abzahlen kannst.

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Nach der Scheidung habt Ihr sicherlich das gemeinsame Sorgerecht für Eure Kinder. Und vermutlich konntet Ihr Euch (bisher) ohne Unterstützung des Jugendamtes bezüglich Umgangsrecht etc... einigen.

Weshalb sollte jetzt das Jugendamt eine "Entscheidung" getroffen haben (zu der es im Grunde genommen garnicht berechtigt ist....), ohne Dich darüber informiert bzw. Dich wenigstens befragt zu haben???? - zumal Du ebenfalls sorgeberechtigt bist....

(Wenn Dich tatsächlich jemand angezeigt hat, so wärst Du vermutlich von "anderer Stelle" erstmal zu einer "Stellungsnahme" aufgefordert worden.... Dir möglicherweise eine "Strafe" wegen "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" aufzuerlegen wäre - wenn überhaupt - Sache des Familiengerichts....)

Du solltest Deine Exfrau darauf ansprechen - und nach den tatsächlichen Gründen (für Die Besuchseinschränkungen) fragen.....

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Nebenkostenabrechnung für 20 Monate bekommen / Mieteminderung

Hallo! Meine Geschichte: Vor knapp drei Jahren bin ich in eine unrenovierte, ziemlich verkommene Wohnung mit Einzelofenheizung eingezogen. Ich habe die gesamte Wohnung renoviert (100 qm). Als ich den Vermieter darauf ansprach, daß es doch üblich wäre, daß er dafür zwei Monatskaltmieten nachläßt - wie ich es in früheren Mietverhältnissen erlebt habe, meinte er nur, ich müsse ja nicht renovieren. Drei Winter lang habe ich gefroren, weil die Öfen für diese alte Wohnung nicht ausreichten. Immer wenn ich den Vermieter, er wohnte in der Wohnung darunter, darauf angesprochen habe, sagte er mir, daß wäre nicht sein Problem, ich müsse mehr heizen. Als das Dach undicht war und es reingeregnet hat, hat er drei Wochen gebraucht um sich den Schaden überhaupt erstmal anzusehen (ich habe ihm das aufgefangene Wasser vor die Tür gestellt, am Abend stand das leere Glas auf der Treppe), seine Katze hat monatelang den Hausflur zugeschissen, ich habe ihn darauf angesprochen, ihm Zettel an die Tür gekleppt etc. nach Monaten hat es aufgehört. Natürlich habe ich die ganze Zeit nach einer neuen Wohnung gesucht, wollte aber gerne hier in der Ecke bleiben.

Im Januar hat er mir auf Eigenbedarf gekündigt. Ich weiß, daß die Kündigung ungültig war, ich hab sie auch nie formal angenommen. Da ich dann im Nachbardorf eine kleine Wohnung gefunden habe, bin ich auch gerne ausgezogen.

Allerdings habe ich die letzten zwei Monatskaltmieten (500 €) einbehalten, quasi für die nicht abgewohnte Wohnungsrenovierung. Letztes Jahr habe ich 100 € Mietminderung geltend gemacht, als das Dach wochenlang undicht war. Diese 600 € will er natürlich noch haben. Ich weiß, daß ich mich rechtlich auf glattem Parkett befinde. Bin aber echt verärgert und möchte diesem Menschen gerne eine Denkzettel verpassen.

Ich bin am 31.08.2011 aus der Wohung ausgezogen. Mit begefügtem Schreiben vom 13.09.2011 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom1.10.2010 - 31.8.2011 bekommen (ohne Briefmarke im Briefkasten).

Nach herumstöbern im Internet habe ich nun schon herausgefunden, daß der Abrechnungszeitraum unzulässig und die Abrechnung damit ungültig ist. Außerdem hat er weitere formale Fehler gemacht.

Vorige Woche bekomme ich ein Schreiben von ihm - wieder in den Briefkasten geworfen. Er mahnt die Zahlung der Betriebskosten an wird in seinem Ton beleidigend und droht mit gerichtlichen Schritten bis hin zum Offenbarungseid!

Muß ich ihm auf sein unverschämtes Schreiben vom 21.10.2011 antworten oder kann ich ihn selbst herausfinden lassen, daß seine Nebenkostenabrechnung falsch ist, er somit die Frist zumindest für 2010 überschreitet und somit kein Geld mehr von mir verlangen kann.

Ich werde mich sicherlich nicht vor Gericht mit ihm herumstreiten und die 600€ habe ich natürlich vorsorglich zur Seite gelegt. Aber ich würde diesem unverschämten Menschen, der nur seine Rechte, aber nicht seine Pflichten als Vermieter kennt, gerne einen Denkzettel verpassen.

Freue mich auf regen Austausch

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...Allerdings habe ich die letzten zwei Monatskaltmieten (500 €) einbehalten, quasi für die nicht abgewohnte Wohnungsrenovierung..."

Du bist zwar in eine unrenovierte Wohnung eingezogen- hast dies aber beim Einzug und im Mietvertrag akzeptiert.

"...Als ich den Vermieter darauf ansprach, daß es doch üblich wäre, daß er dafür zwei Monatskaltmieten nachläßt - wie ich es in früheren Mietverhältnissen erlebt habe, meinte er nur, ich müsse ja nicht renovieren..."

Der Vermieter war im Recht. Er muss Dir nicht die gleichen Bedingungen einräumen, wie es andere Vermieter "üblicherweise" tun.

Du schuldest dem Vermieter also tatsächlich noch zwei Mieten (Dies wäre ein Grund, Dir die Wohnung fristlos zu kündigen - allerdings bist Du ja bereits ausgezogen.)

Bezüglich Mietminderung: Wenn Du den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast (mit Fristsetzung) auf die er nicht reagierte, hättest Du (schriftlich) eine Mietminderung einleiten können...

"... Mit begefügtem Schreiben vom 13.09.2011 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom1.10.2010 - 31.8.2011 bekommen (ohne Briefmarke im Briefkasten)...."

Diese Abrechnung ist bezüglich des Abrechnungsdatums korrekt. Du kannst der Abrechnung zwar widersprechen, aber garnicht darauf zu reagieren kann rechtliche Folgen haben. (Der Vermieter kann die Beträge einklagen.

"...Ich werde mich sicherlich nicht vor Gericht mit ihm herumstreiten und die 600€ habe ich natürlich vorsorglich zur Seite gelegt..."

Auch wenn es Dir widerstrebt. Du könntest Dir eine Menge Ärger ersparen, wenn Du zumindest die ausstehenden Beträge zahlen würdest...

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Beim Bezug von Arbeitslosengeld werden die Beträge an die Krankenkasse überwiesen, bei der Du vorher (mit-)versichert warst.

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...vielleicht findest Du sie hier:

kastelkeramikhaus.de/

ceramic-houses.com/xoshop/

figurino.de/startshop?cate=1526

geschenke-idee.de/cgi-bin/geschenke-idee.storefront/DE/Catalog/1405

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Du bist volljährig und kannst den Termin selbstverständlich absagen.

Du solltest Dich ohnenhin vollständig um Dich selbst kümmern, denn Deine Mutter ist überhaupt nicht mehr für Dich verantwortlich.

Eigentlich sollte sie Dich, da Du ihrer Meinung nach faulenzt, einfach vor die Tür setzen - das Recht dazu hätte sie auf jeden Fall - und ihre Wechseljahre genießen.

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