Hallo

Und zwar werde ich am Montag mit der Klassenstufe (10. Klasse) einen Tagesausflug nach Paris machen. Abfahrt am Montag um 05:00 und wahrscheinliche Rückkunft ist am Diensttag Morgen um 01:30. (Komme aus dem Saarland und fahren mit einem Bus).

Soweit so gut.

Jedoch wird von uns verlangt, an dem Diensttag an dem wir erst morgens um 1:30 zurückkommen, morgens um 8 Uhr wieder zum Unterricht zu erscheinen.

Nun meine Frage: Ist das überhaupt rechtens - also erlaubt? Denn im Arbeitszeitgesetzt steht: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." (§5 Abs. 1 ArbZG)