Hallo liebe Community!

Heute ist ein Brief bei mir angekommen, welcher mich dazu auffordert, nein der Begriff nötigt wäre zutreffender, meinen Anspruch auf Vollwaisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung geltend zu machen, damit das Jugendamt diese einbehalten kann.

Vor kurzem wurde ich dazu aufgefordert, einen Antrag auf BAFÖG bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen, da ich mich zurzeit noch in schulischer Ausbildung befinde.

Zu meiner Person: Ich bin 17 Jahre alt und kam ca. zwei Wochen nach meiner Geburt in eine Pflegefamilie, da meine "Mutter" psychisch und körperlich nicht dazu in der Lage war, meine Erziehung zu gewährleisten. Diese war bis April diesen Jahres alleinige Sorgeberechtigte und weigerte sich vehement, einer Adoption und damit auch der Übertragung des Sorgerechtes an meine Pflegeeltern zuzustimmen. Nachdem sie im April diesen Jahres verstarb, bestimmte das Jugendamt einen Vormund für meine Person, welcher einer Adoption auch zustimmte. Da jedoch der Tod meines Erzeugers dazwischen kam (bis dato wusste nur die Finanzabteilung den Namen meines Erzeugers und noch nicht einmal auf der Geburtsurkunde ist dessen Name vermerkt, (was meines Erachtens nach alleinig von der mangelnden Kommunikations- und Handlungsfähigkeit unserer deutschen Ämter zeugt) und der zuständige Richter diesen vorher noch sprechen wollte, verschob sich der Termin auf unbestimmte Zeit.

Meine Frage: Obwohl eine Adoption noch vor der Vollendung meines 18. Lebensjahres in Aussicht steht, nötigt mich das Jugendamt dazu, einen Antrag auf Berufsausbildungsförderung für ein ganzes Schuljahr sowie auf Vollwaisenrente zu stellen. Beide Leistungen sollen gemäß § 93 Abs. 1 Satz 5 SGB VIII vom Amt einbehalten werden, da es sich nach gültigem Recht um "zweckentsprechende Leistungen" handelt, welche "zum teilweisen Ersatz der Aufwendungsleistungen des Jugendamtes einzusetzen sind". Nach einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass ich, trotz der Tatsache, dass ich und meine Pflegeeltern keine Pflegegeldleistungen für den noch verbleibenden Zeitraum beziehen möchten, dazu verpflichtet sei, BAFÖG und Vollwaisenrente für das Jugendamt zu beantragen? Ist das so rechtens? Außerdem erhalte ich von meinen Pflegeeltern lediglich monatliches Taschengeld in der Höhe von 30,00 Euro, also noch nicht mal einen Bruchteil des Pflegegeldes, so dass ich neben der Schule arbeiten gehen muss, um Konsumgüter wie Kleidung, Möbiliar und mein späteres Auto finanzieren zu können. Habe ich Anspruch auf einen gewissen Betrag des Pflegegeldes, da ich ja für dieses meine Ansprüche auf Vollwaisenrente und BAFÖG geltend machen musste?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!