Der Verlust oder die Zerstörung von SchokoTickets sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene SchokoTicket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Ein Ersatzausgabe von abhanden gekommenen oder zerstörten SchokoTickets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 € (incl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 €) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des SchokoTickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er sonstige durch das SchokoTicket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z.B. die elektronische Geldbörse) nicht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.

Quelle: http://www.nvv-ag.de/pdfdown/SchokoTicket.pdf!

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