"Der erstinstanzliche Gegenstandswert wird auf 5000€ festgesetzt"?
Hallo, es geht um einen Beschluss vom Amtsgericht über die Gesundheitsfürsorge meines Vaters, die ich nun übernehme. Im Schreiben des Gerichts ist von "Der erstinstanzliche Gegenstandswert wird auf 5000€ festgesetzt." die Rede. Ich verstehe aber den Sinn dabei nicht, da es ja nicht wirklich um einen Streitwert geht. Oder wären das die möglichen Kosten für einen Pfleger, die somit eingespart werden würden?
Danke im Voraus!
Amtsgericht,
Beschluss