Guten Tag,

während meiner praktischen Prüfung in der 30-Zone, an den letzten der gefühlt 15 Kreuzungen habe ich Rechts geschaut und ein von rechts kommendes Auto für weit weg empfunden und bin weiter gefahren. Als ich die Kreuzung überquert habe, war das Auto noch mind. ca. 10m weg von der Kreuzung.

Es entstand keine Gefährdung geschweige Hinderung. §8 StVO

Der Prüfer war kurz dafür mir den Führerschein zu geben, meinte aber ich würde besser in der Zukunft drauf achten. Ich hätte stehen bleiben müssen.

Ich habe ihn an Ort und Stelle erklärt, dass das Auto weit weg war. Trotzdem meinte er ich hätte stehen bleiben müssen, was eigentlich wiederum als Verkehrshinderung gelten könnte.

Lohnt sich eurer Meinung nach, mit dem Vorgesetzten zu sprechen ?

VG

Eduard