Hallo,

ich habe kurz vor Weihnachten drei Pakete für einen Mieter im oberen Stockwerk angenommen. Da er erst 2 Tage später zum Abholen kam und ich über Weihnachten aber weg war, stellte ich ihm diese vor die Tür, da ich davon ausging, dass Weihnachtsgeschenke darin sind. Nun wurde eines der drei Pakete geklaut im Hausflur. Der eigentliche Empfänger war natürlich sauer auf mich, wieso ich es im Flur habe stehen lassen etc....und will, dass ich ihm den Betrag nun ersetze. Bin ich dazu verpflichtet? Wer haftet für diesen Fall??? An wen muss er/muss ich mich wenden?

Vielen Dank für eure Antworten! Easy