Mir ist kurzfristig ein PENSIONS - ZIMMER angeboten worden,das ich als

"" LANGZEITMIETER ""

nutzen kann. ..

Durch einen zum Pensionszimmer gehörenden

(mietvertraglichen prozentualen )

Anteil an der vorhandenen Gemeinschaftsküche wird dieses Pensionszimmer zu einer Art

Einzimmerwohnung

""aufgewertet "" ...

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$ Wie kann ich das Grundsicherungsamt $ dazu bewegen, mir diese

$ "" Einzimmerwohnung ""

$ zumindest für 6 Monate zu bezahlen ?

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PS :

Meine bisherige Wohnung muss ich zum 31.01.2022 verlassen :

fristgerechte ,rechtskräftige Kündigung liegt vor :

( gemeinsam vereinbarter Auszugstermin ist der 31.01.2022 .)

Für das Pensionszimmer habe ich vom Pensionsinhaber die Zusage ,

zum 01.02.2022 einziehen zu können. ..

Die Kaltmiete beträgt laut Mietangebot der Pension : 436,50 €

(entspricht dem städtischen , ortsüblichen Höchstsatz für EINE Person)

(bei Grundsicherung im Alter )

Ausser 270 € Rente habe ich keine weiteren Einnahmen /Vermögen usw