Hallo, ihr habt sicherlich meine Frage gelesen.

Auf der BVG Seite steht Folgendes:

"Fachkraft (w/m) im Fahrbetrieb – Erstlizenz Omnibus; Zweitlizenz U-Bahn oder Straßenbahn“

Muss man also zuerst die Lizenz zum Omnibusfahrer machen, um dann später dir Lizenz zum Straßenbahnfahrer machen zu können?