Hallo, wenn ich mich für eine kombinierte Führerscheinausbildung der Klassen C und CE anmelde, wie viel Abstand darf zwischen den jeweiligen Ausbildungen maximal liegen, ehe die Anträge verfallen? Also wenn ich mit der Theorie anfange und dann erst C Fahrprüfung mache, wann muss spätestens die CE Prüfung abgelegt werden und wie lange sind die geleisteten Pflichtfahrten gültig, Sobald diese z.B. Bei CE gefahren wurden, ehe diese bei noch nicht erfolgter Prüfung ablaufen?