Wir haben eine mündliche Absprache mit unserem Nachbar getroffen, dass wir einen Zaun mittig auf die gemeinsame Grundstücksgrenze setzen dürfen. Nachdem wir jetzt den Zaun auf unsere Kosten gesetzt haben, gefällt dem Nachbar dieser nicht.

Der Zaun ist ein Flechtzaun aus Holz mit 9x9 Pfosten und 180x180 Flechtzaunelementen mit oberen Teil als Gitter, sonst geschlossen. Es handelt sich um eine Standardware (Baumarktware).

Fragen: 1) Wie erfolgsversprechend ist es, wenn wir auf die mündliche Zusage bestehen? Er bestreitet nicht, die Erlaubnis für eine mittige Bebauung gegeben zu haben, aber nicht für einen Zaun dieser Dimension. Er ging von einem Maschendrahtzaun mit eine ca. Höhe von einem Meter aus, was aber in der Absprache nie so gesagt wurde.

2) Darf der Nachbar mitbestimmen, welchen Typ von Zaun erlaubt ist? Wie gesagt, in dem Abstimmungsgespräch haben wir nur von einem Standardflechtzaun gesprochen.

3) Ist es richtig, dass im schlimmsten Fall (wenn wir keine Einigung über die ausgeführte Bebauung mehr schaffen), unser Zaun um die nötigen Zentimeter (hier min. 4,5cm) versetzt werden muss, aber die Form des Zaunes in unserem Ermessen liegt, solange keine Vorschriften dagegen sprechen (z.B. maximale Höhe).