Guten Morgen,

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte aus den 50er Jahren und befürchten, dass unsere Abwasserleitung zwischen Haus und dem Anschluß ans öffentliche Netz beschädigt ist (Kamera kommt demnächst zum Suchen, bin ja mal gespannt).

Es ist wohl so, dass der Anschluß der anderen Doppelhaushälfte vor unserer Kellertür ... in "unsere" Leitung reingeht.

Meine Frage: sollte dieses gemein genutzte Rohr beschädigt sein - muss sich der Nachbar auch an den Kosten beteiligen? Ist zwar sein Abwasser - aber das Rohr liegt auf unserem Grundstück?

Oder anders herum - dürfte ich im theoretisch damit drohen, seinen "Zugang" in "unserer" Rohr einfach dicht zu machen, wenn er sich nicht beteiligen will?