Hallo Leute,

kleines Problem, vielleicht habt Ihr ja Ahnung von sowas. Heute war eigentlich mein erster Arbeitstag, mir fehlten aber noch die Unterlagen über die Erstuntersuchung, die ja vom Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben wird, und da ich erst in 3 Tagen 18 bin musste mich meine Chefin wieder nach Hause, bzw. zum Arzt schicken.

Ich hab schon mal so eine Untersuchung machen müssen, das ganze ist aber schon über 14 Monate her, also bin ich zum Arzt und hab der Krankenschwester das so geschildert. Die hatte scheinbar gar keine Ahnung wo von ich rede, aber sie meinte das die Untersuchung zu lange dauern würde und hat mir für morgen einen Termin gegeben.

Als ich wieder zu Hause war, hab ich das mit der Erst- bzw. Folgeuntersuchung noch mal gegooglet, und da kam irgendwas von einem Untersuchungsberechtigungsschein heraus. Ich werde den morgen nicht mehr abholen können weil das Bürgeramt erst um 11 aufmacht... .Kann man sowas beim Arzt auch nachreichen? Und hat jeder Arzt einen Vordruck für so eine Untersuchung vorliegen? Weil wenn nicht, wie soll er mich dann untersuchen??

LG, in der Hoffnung auf eine schnelle Antwort

Dypsi