Ist eine Kamera an der Eingangstür eines Mehrfamilienhauses zulässig?
Ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht.
Ich bin Mieterin zweier Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. In meinem Eingang wohnen 4 weitere Parteien.
Ich möchte an der Klingelanlage eine Kamera anbringen, die nur auf die Haustür gerichtet sein soll, um zu sehen, wer klingelt.
Vermieter/Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist einverstanden.
Doch beide wissen wir nicht, wie das rechtlich aussieht... wäre die Installation erlaubt, oder könnten andere Mitmieter hier Einwand erheben?
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Mietrecht