Ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht.

Ich bin Mieterin zweier Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. In meinem Eingang wohnen 4 weitere Parteien.

Ich möchte an der Klingelanlage eine Kamera anbringen, die nur auf die Haustür gerichtet sein soll, um zu sehen, wer klingelt.

Vermieter/Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist einverstanden.

Doch beide wissen wir nicht, wie das rechtlich aussieht... wäre die Installation erlaubt, oder könnten andere Mitmieter hier Einwand erheben?