Hallo,
Ich mache zur Zeit ein Vollzeitstudium
meine Partnerin und ich haben 2 Kinder (5/0 Jahre)
Da sie vorher Aufstockerin war und weiterhin Geld vom Amt bekommt gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und Ihre Zuschüsse werden dementsprechend gekürzt sobald ich eingezogen bin (Ummeldung ist erfolgt, habe aber keine Bestätigung)
Nun gehe ich nebenbei als Werkstudent 20h arbeiten (880 brutto) und stelle fest dass ich mir doch etwas viel vorgenommen habe und würde daher gerne das Arbeitsverhältnis kündigen.
Meine Frage daher, ob ich einfach kündigen darf ohne dass das Arbeitsamt stress macht. Meines Wissens nach bin ich nicht verpflichtet mich während eines Vollzeitstudiums arbeitslos zu melden. Demnach würde ich ja kein ALG 1 bekommen. Die Zuschüsse für meine Partnerin würden aber erhöht werden und ich bin mir deshalb nicht sicher ob ich einfach kündigen kann, ohne dass es großartige Konsequenzen hat.
Lg
(Ich habe keine Anspruch auf Bafög)