Bei einem Bekannten hatte sich der Schornsteinfeger für heute zur Kehrung angekündigt.Da mein Bekannter überraschend arbeiten musste,er hätte das erst am Abend vorher sehr spät erfahren,dass er einspringen muss,bat mich den Termin wahrzunehmen.

Der Schornsteinfeger kam und hat die Nahrung gemacht.

Dann teilte er mir mit,dass er auch eine Feuerstättenschau machen muss.Davon war aber vorher nicht die Rede.Es hieß nur Kehrung.

Ich sagte ihm,dass der Hausbesitzer nicht da ist.Und der muss ja anwesend sein.

2 Räume,welche nie benutzt werden,waren abgeschlossen und er bestand darauf dort rein zu müssen wegen Feuerstättenschau.Dort befindet sich keine Heizungen oder Kaminrohre.

Der Schornsteinfeger kommt schon seit Jahren und kennt sich aus.

Er war jetzt sauer und meinte,dass er nochmal kommen muss und dies in Rechnung stellt.

Er hatte sich nur zur Nahrung angekündigt und nicht zur Feuerstättenschau.

Muss er sich ankündigen und mitteilen,wenn er eine Feuerstättenschau macht oder kann er einfach diese machen,wenn er einen Termin zur Nahrung macht?