Hallo, was ich bisher zum Thema finden konnte, hat mich verwirrt.

Ich habe bei EbayKleinanzeige ein Fernglas für 50€ Angeboten und mich mit einem Interessenten geeinigt und ich schickte ihm meine Adresse. Er wolle es Ende der Woche von einem Freund abholen lassen.

Dann jedoch bekam ich von einem anderen Interessenten ein besseres Angebot. Ich schrieb dem ersten Interessenten, dass ich den Artikel für mehr Geld verkauft hätte und es mir leid täte. Der jedoch droht nun mit Anwalt, wenn es nicht zur Abwicklung des Geschäfts kommt.

Ist es zu einem verbindlichen konkludenten Vertrag gekommen oder nicht? Bin ich verpflichtet, dass Geschäft mit erstem Interessenten zu machen?

Mein Empfinden: Wenn ich in der Bäckerei ein Brötchen bestelle, bin ich doch auch nicht verpflichtet es zu nehmen, wenn ich es mir kurzfristig anders überlege. Umgekehrt kann die Verkaufsfachkraft mir das Brötchen ebenfalls (theoretisch[krumme Nase etc.]) verweigern. Für sie besteht doch keine Verkaufspflicht, oder? Sollte es schon zu Zahlungen gekommen sein, sähe das natürlich schon anders aus. Ist es aber nicht.

Das Recht und Gerechtigkeit nicht das selbe ist, ist mir klar. Ich neige dazu, Dinge nach gesundem Menschenverstand zu beurteilen und nicht juristisch. So kommt es zu meiner Frage?