Hallo, ich möchte hier mal fragen wie das ist.

Meine Neffen und Nichten sind in Sri Lanka geboren, sind aber bereits als kleine Kinder eingebürgert worden. Hierfür mussten damals alle srilankischen Urkunden bei der Behörde für Einbürgerungen vorgelegt werden. Diese wurden von der Behörde eingezogen damit man keine doppelstaatlichkeit beantragen kann. Den Eltern wurden auch die ausländischen Pässe abgenommen, und sie erhielten die Einbürgerungsurkunden sowie die deutschen Ausweise.

Mittelerweise sind die jungen Leute herangewachsen und wollen heiraten. Das lehnen die deutschen Standesbeamten in Wuppertal und Bergisch Gladbach aber ab. Diese jungen Leute sollen nun gegen viel Geld, die neuesten von dem deutschen Auswärtigem Amt inhaltlich geprüften legalisierten Geburtsurkunden aus Sri Lanka in übersetzter Form vorlegen. was sie nicht können, da die deutschen Einbürgerungs Behörde im Besitz der Urkunden ist.

Sie sind durch Urkunde legale deutsche Staatsbürger mit deutschen Pässen, und werden aber von den Standesbeamten als Ausländer behandelt die ihre Geburtsurkunden nicht vorlegen können.

Hier werden nach meiner Meinung deutschen Staatsbürgern ihrer Verfassungsmäßigen Rechte auf Eheschließung beraubt.

Ich habe jetzt einen Anwalt für deutsches Verfassungsrecht schriftlich angefragt ob der Standesbeamte hier gezwungen werden kann das Verfassungsrecht einzuhalten. Antwort steht noch aus.

Es sieht hier für mich so aus das Standesämter überfordert sind mit deutschen Urkunden umzugehen.

Wer kann seine Erfahrungen mitteilen.

Ich sehe es hier so, da nicht jeder Standesbeamte so handelt das auf den Standesämtern Wuppertal und Bergisch Gladbach nazihaftes Gedankengut dazu führt.

Ein weiterer Neffe von mir, auch eingebürgert , wurde zunächst abgelehnt in Bergisch Gladbach. Dann wurde der Sachbeabeiter krank, und er konnte ohne Probleme bei dem einspringenden Sachbearbeiter heiraten.