Ein Verwandter ist verstorben und ich bin alleiniger Erbe. Erbe wurde von mir angenommen. Nun ist noch eine Forderung ins Haus geflattert, kein großer Betrag, ist auch rechtens und ich bin bereit diese zu begleichen. Was mich allerdings stört sind die Gebühren des Inkassounternehmens oben drauf. Der Schrieb des Inkassounternehmens ist aber zwei Wochen nach dem Todesfall datiert. Ich hatte bei so ziemlich allem was ich gefunden hatte an Unterlagen telefoniert und gefaxt und um Aufschub bis zu Klärung gebeten, nur diese Sache hatte ich übersehen. Nun ist die Frage ob ich in der Situation als Erbe verpflichtet bin die Inkassokosten zu tragen, obwohl die erst nach dem Tod aufgelaufen sind.