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Antwort
Hi,
folgende ist die richtige Defintion:
Schnaps fällt in die Sachbezeichnung der Spirituosen. Um den Verbraucher die Streckung durch Angabe eines geringen Destillatanteiles nicht so deutlich vor Augen zu führen, wurde der Begriff "Schnaps" als zusätzliche Bezeichnung eingeführt. Spirituosen welche die Bezeichnung Schnaps auf dem Etikett führen, sind also - gestreckte, verdünnte Edelbrände; - Der Destillatanteil muss mind. 33% des Gesamtalkohols betragen; - DIE ALKOHOLKONZENTRATION MUSS MIND. 35% vol. betragen. Im Handel üblich sind Produkte mit ca. 35-38% vol.
Etwas detaillierter steht es auch hier: http://www.weisshaus-shop.de/blog/602/schnaps-oder-edelbrand?c=2216
LG