Ich putze seit eineinhalb Jahren einen Privathaushalt und möchte möglichst bald dort aufhören. Im Vertrag steht (neben der Kündigungsfrist während der Probezeit) nur ein Verweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist, die ich ja im BGB nachlesen kann. Aber: Bin ich gleichzusetzen mit einem Arbeiter, der jeden Tag zur Arbeit erscheint - wo ich doch nur einmal pro Woche dort erscheine? Haben wir beide 4 Wochen Kündigungsfrist? Und hängen die Variablen "zum Monatsende" und "zum 15. des Monats" vom Vertragsdatum ab? Oder kann ich mir das aussuchen? Und warum haben Putzfrauen, die bei einer tarifgebundenen Firma arbeiten nur 14 Tage Kündigungsfrist?