Die Augen-OP hast du ja sicher auch angegeben und die Wartezeit zur Heilung ist um? Dann dürfte das kein Problem sein. Nicht angegeben und erst vor 2 Wochen gelasert - verdammt großes Problem.

Ansonsten wird halt dein Gesamtzustand gecheckt. Und da schaut man dir auch in die Augen, Kleines (^^) Liegt das alles im Rahmen der PDV300, ist alles gut. Kann man aber nur abwarten, was dabei rauskommt.

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Ohne die erste Frage anzuschauen: Du willst also betrügen, wirst dabei erwischt und willst nun auf Krampf etwas finden, mit dem du der Kollegin eine reinwürgen willst? Wird nicht passieren. Sie hat den gefälschten Bon als Beweis an den Chef geschickt, da greift kein Urheberrecht, Briefgeheimnis, Datensch(m)utz wasauchimmer.

Doch nochmal die erste Frage gelesen: Da du deine Zigaretten bezahlt hast, mildert das höchstwahrscheinlich die Auswirkungen. Aber das entscheidet schlussendlich der Chef. Auf jeden Fall ist es mehr als semioptimal gewesen, wie du reagiert hast.

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Wenn du Pech hast (bzw. hat es nix mit Pech zu tun), musst du viel zurückzahlen. Hab mal fix gegoogelt, und die Entscheidung gefunden. Ist natürlich nicht allgemeingültig, wie alle Entscheidungen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-Anwaerterbezuege--f326340.html

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Die schwarzen sind einfach das neuere Modell, die weißen das Ältere. Es wird das aufgesetzt, was der Beamte in seinem Bestand hat. Sieht dann manchmal ein wenig "schibberscheckig" aus, also wild zusammengewürfelt.

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