Guten Tag zusammen,

Ich bin seit einigen Monaten im Besitz eines Rootserver, welcher bei einem Provider gemietet wird. Diesen konnte ich für zwei Monate nicht zahlen, weswegen der Server in die "Quarantäne" verschoben wurde. Dieser war für mich nicht mehr erreichbar.
Nachdem ich nun meine Rückstände beglichen habe, war der Server einfach weg. Der Vertrag stand noch, aber der Server war ohne Details. Keine IP, keine Zugangsdaten, nichts.

Nach langem Warten und anrufen kam nach 5 Tagen die Antwort: Mein Server wurde einfach samt den Daten gelöscht und für einen anderen Nutzer freigegeben. Dazu verwies man mich auf die BGB des Vertrages 3.2. Dort steht, dass der Provider dies ohne Vorankündigung tun darf.

Jetzt ist das Problem, dass meine Daten für zwei Monate nicht Sicherbar waren. Diese Daten sind nun endgültig gelöscht. Mir wurde vom Provider auch keine Möglichkeit gegeben, die Daten vor dem endgültigen Löschen zu sichern.

Hier BGB Punkt 3.2:

3.2 Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand und begleicht die offenen Rechnungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, wird der Server ohne Vorankündigung vom Netzwerk getrennt und erst nach Zahlungseingang wieder an das Netzwerk angeschlossen. Wurde der Server vom Netzwerk auf Grund nicht beglichener Rechnungen getrennt, kann er vom Provider neu vergeben werden. Ein Schadenersatzanspruch auf Grund verlorengegangener Daten besteht nicht.

Unter Punkt 1.2 steht aber folgendes:

1.2 Der Provider stellt dem Kunden einen ausschließlich für den Kunden reservierten Server bereit. Der Provider ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.

Theoretisch bedeutet das ja, dass der Provider diesen Server ohne Information gar nicht anderen Kunden überlassen darf, da dieser ja AUSSCHLIEßLICH für mich reserviert war.

Jetzt meine Frage:

Darf der Provider dies einfach tun?

Meine Persönlichen Daten waren auf dem Server abgespeichert, weswegen hier ja das Urheberrecht greift und nur der Verwerter das Recht besitzt, meine Daten zu löschen.

Wenn möglich BITTE mit Gesetzestexten, damit ich mich dort einlesen kann.

MfG,