Uh das ist ein ganz schwieriges Ding. Normalerweise müssen sich alle Geschädigten zusammenraufen und gemeinsam mal beim OA vorstellig werden. Die Sache ist, was auf ihrem Grundstück passiert ist in erster Linie ihr Ding. Leider auch was deine Katze angeht, du bist dafür verantwortlich, dass die Katze eben nicht auf das andere Grundstück geht. Man könnte zwar erreichen, dass der Hund als gefährlich eingestuft wird, dann darf dieser eben nicht mehr ohne Leine und nur mit Maulkorb geführt werden. Das wird aber erst passieren, wenn sich eben mehrere Leute beim OA melden. Ihr alleine werdet da nur wenig ausrichten können. Anders sieht es aus, wenn der Hund auf euer Grundstück kann und dort auch Schaden anrichtet. Dann könnt ihr sofort eine Unterbindung dieser Tätigkeit fordern und die Hundebesitzer müssen ihr Grundstück ausbruchsicher umzäunen. Wichtig ist hierbei, dass ihr alle Tätigkeiten sofort auch meldet. Nicht erst Wochen danach oder ähnliches.
Das OA ist besonders empfindlich wenn es um Hunde geht, die Kinder beißen und vielleicht sogar töten könnten. Sollte da was passieren obwohl ihr vorgesprochen habt, werden da Köpfe rollen. Nur und das ist eben immer der Mist: Dann ist es schon wieder zu spät.