Die Lebensgefährtin meines Vaters hat Niesbrauchsrecht. Meine Schwester und ich sollen das Haus erben.Ebenfalls gibt es noch 2 Geschwister denen wir Pflichtteil auszahlen müssen.Das bedeudet dass wir eine größere Summe für die Pflichtteilnehmer aufbringen müssen und aber für die nächsten Jahre nichts von unserem Erbe haben werden. Fällt der Hausstand auch unter Niesbrauch oder nur die Immobilie? Und wenn der Hausstand zum Niesbrauch gehört, muß er dann trotzdem zum Nachlass gerechnet werden und Pflichtteilsansprüche ausbezahlt werden.