Anwaltsbrief fälschen - welche Strafe?

Meine Nachbarin hat mir heute ein "Anwaltsschreiben" gezeigt was ohne Briefmarke im Briefkasten lag. Sie weiß, daß eine Mitmieterin (Ausländerin) beim Anwalt putzt. Die Mitmieterin hat psychische Probleme (psychiatrische Behandlung), bezieht auch H4 und laut eigener Aussage arbeitet sie "schwarz" nebenbei - wo aber kein Beweis da ist sondern nur ihre eigene Aussage. Die Mitmieterin will meine Nachbarin (5 Parteienhaus) loswerden da diese eine Hundezucht und Hühner hält. Das ist hier erlaubt - es ist sogar so, daß jeder der hier wohnt eine Sondergenehmigung braucht da nur Gewerbetreibende oder Lanfwirte hier wohnen dürfen da das kein Wohngebiet ist - keine Ahnung wie sie als H4 da eine Ausnahmegenehmigung bekam...

Das "Anwaltsschreiben" ist in enorm schlechtem Deutsch verfaßt. Es enthält keine Unterschrift. Als "Mandant" steht nur "ihre Vermieterin - ohne Namen zu nennen wer der Mandant ist) " -es wird mit Kündigung gedroht - aber auch von Drohungen gegen die Mieterin durch meine Nachbarin gesprochen wo der Anwalt eine Anzeige gemacht hatte.

Das ganze "Anwaltsschreiben" ist wirr - mal liest es sich so wie wenn die Mandantin die Vermieterin ist, mal wie wenn die Mandantin die Mitmieterin ist. Das ganze in dem schlechtem Deutsch der Mitmieterin. Und natürlich ohne Unterschrift des "Anwaltes".

Meine Nachbarin war bei der Polizei - eine Anzeige liegt wegen Bedrohung gegen sie vor - aber in anderer Polizeistelle wie im Schreiben angegeben (klar, wunderte mich bei dem Schreiben da die gar nicht zuständig dafür sind). Die Mitmieterin war so dreist und zeigte den "Schrieb" bei den Polizisten wo sie eine Anzeige machte . Meine Nachbarin bekam Bescheid: ja, es liegt eine Anzeige vor, der "Anwaltsbrief" ist denen schon bekannt und denen fiel es sofort auf, daß da was komisch ist - der Anwaltsbrief kommt denen dubios vor und liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.

Wir vermuten: die Nachbarin die dort Putze ist, hat sich einen Briefbogen besorgt und dann in ihrem schlechtem Deutsch einen Brief geschrieben. Falls dies zutrifft: .

  1. Sie hat sich als Anwalt ausgegeben bzw Anwaltschreiben gefälscht.
  2. Sie hat in dem Anwaltsschreiben so getan als ob der Mandant 1. der Vermieter wäre - und der Anwalt auch sie als Mitmieterin vertritt.also laut dem wirren Schreiben was keinerlei "Anwaltssprache" ist - hab das ja gesehen...Kein Anwalt schreibt in gebrochenem Deutsch (so wie sie spricht) , benennt nicht die Mandantin, schreibt wirr (Anwalt Deutscher) Das kann nie und nimmer von dem Anwalt kommen - mit dem Schrieb hätte der Anwalt noch nichtmal die Grundschule geschafft, geschweige seine Zulassung - es ist definitiv ein Fake, geklauter Briefkopf und dann eigenes Geschreibsel .
Strafe
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