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Antwort
Ich habe gerade hier etwas dazu gefunden im Internet
https://at.atvergleich.com/
Soweit ich gelesen habe auf der Seite. Hat es seine Richtigkeit und du könntest die Rückerstattung annehmen. Der PIN bezieht sich auf die Ü18 Inhalte. Die man damals vergeben musste.