Ich habe jetzt bei meinem Anwalt nachgefragt, hier seine Antwort:
Die Beantwortung Ihrer Frage betrifft das Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Abs.1 UrhG . Danach wird das Zustimmungsrecht des Urhebers für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durch eine gesetzliche Lizenz gedeckt.Eine Privatkopie darf nur für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und/oder im Freundeskreis erstellt werden. Für die Herstellung und Weitergabe der Kopie darf man sich nicht bezahlen lassen. Es ist aber erlaubt, sich Materialkosten für die Kopie erstatten zu lassen. Es sind nur ein paar Kopien erlaubt. Die Rechtsprechung hat eine Obergrenze bis zu maximal sieben Kopien entwickelt. Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.Bei technischen Kopierverfahren, wie z.B. dem Youtube Converter, handelt es sich ausschließlich um digitale Kopien, die mit technischen Verfahren über das Internet erstellt werden.
Der BGH hat am 22.04.2009 unter dem Aktenzeichen I ZR 216/06 entschieden, dass Hersteller einer Kopie allein derjenige ist, der die körperliche Festlegung technisch bewerkstelligt, auch wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben.
Das bedeutet, dass entscheidend ist, wie die Software funktioniert. Gibt man selbst den Befehl und beginnt dann die Software mit der Aufnahme, ist man selbst Hersteller der Kopie. Hierunter fällt auch der Youtube Converter als sog. intelligente Aufnahmesoftware.Bei Youtube können Sie sich als Nutzer darauf verlassen, dass es sich um legale und von den Rechteinhabern autorisierte Angebote im Internet handelt, dass Google als Betreiber mit den meisten Rechteanbietern entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Daher sind auch Angebote von einigen Verlagen gesperrt, da es dort keine Vereinbarungen gibt.Damit steht fest, dass Sie als natürliche Person für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und/oder im Freundeskreis legale Online-Angebote wie YouTube, oder aber auch Web-Radio, Internet-Fernsehen mitschneiden dürfen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.