Moin zusammen, wir haben vor einem halben Jahr einen Toilettenstuhl von der Krankenkasse für meinen Vater bekommen. Da wir einen fahrbaren Toilettenstuhl wollten, mussten wir 270 EUR selbst dazuzahlen. Leider ist mein Vater inzwischen verstorben, so dass das Sanitätshaus nun trotz unserer Zuzahlung und mehrfacher Nachfrage die Herausgabe des Toilettenstuhles verlangt. Die Krankenkasse sagt, klären Sie das mit dem Sanitätshaus.

Also ich war bisher immer der Meinung, dass wenn man einen Eigenanteil leistet, einem das Hilfsmittel dann auch gehört, ergo keine Rückgabe erfolgt. Gibt es hierzu eine gesetzliche Vorlage, in der die Rückgabe klar geregelt ist oder ist dies von Fall zu Fall unterschiedlich? Wir sind auf jeden Fall nicht gewillt, dem Sanitätshaus den Stuhl zu schenken. Da das Ding nur 2 Monate genutzt wurde, müsste man doch noch den anteiligen Gebrauchswert des Eigenanteils zurückbekommen? Oder alternativ die Pauschale selbst bezahlen, die die Kasse geleistet hat, so dass man den Stuhl dann selbst verkaufen kann.

Wäre super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!