Hallo,

ein Vereinsvorstand soll von 5 auf 3 Mitglieder per Satzungsänderung verkleinert werden, so dass nur der 1. Vorsitzende, der Stellvertreter und der Geschäftsführer übrig bleiben. Der Vorstand hat aber zum Zeitpunkt der geplanten Satzungsänderung noch 1 Jahr Amtszeit bis zur nächsten Wahl vor sich.

Was passiert mit den 2 Vorstandsmitgliedern, die es nach der Satzungsänderung nicht mehr geben soll?

Werden die automatisch abbestellt oder darf die Satzungsänderung erst zur nächsten Wahl umgesetzt werden?

Bitte keine Äußerungen auf Grund eines Bauchgefühl. Danke.