Hallo Zusammen.
Zur Einrichtung meiner Mietwohnung gehört auch E Herd. Dieser ist Eigentum des Vermieters.Der Herd ist nun kaputt bzw nur noch teilweise nutzbar. Die Schnellkochplatte funktioniert gar nicht mehr.Ich habe den Mängel gemeldet woraufhin die Dame der Hausverwaltung mir sagte:"Sie haben ja noch nutzbare Herdplatten"!
Der Herd ist ca 40 Jahre alt und den Hersteller gibt's auch nicht mehr.
Kann und darf ich die Miete mindern, wenn ja in welcher Höhe?