mir wurden im Rahmen des Direktionsrecht 2 Dienstorte vom Personalchef zugewiesen. Diese sind ca. 70 km weit voneinander entfernt und ich soll täglich hin und her pendeln mit meinem Privatfahrzeug oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Muss ich auf eigene Kosten diese erreichen oder gibt es im öffentlichen Dienst nur 1 Dienstort und die Anderen Dienstorte sind dann als Dienstgang zu fahren und können per Reisekostenabrechnung mit entsprechender Dienstreisegenehmigung von mir abgerechnet werden.Vielen Dank für Antworten.