Guten Abend,

mein Verlobter macht zur Zeit sein Bundesfreiwilligendienst und bekommt Halbwaisenrente durch seine verstorbene Mutter.

Er will eine Ausbildung zum Erzieher machen und brauchte noch einen Nachweis, dass er eine bestimmte Zeit in einem sozialen Bereich abgeleistet hat und hat deshalb das Bufdi Jahr angefangen. Er hat die vorausgesetzte Zeit um die Ausbildung anfangen zu können schon abgeleistet und fühlt sich mit den Arbeitgebern bei seinem Bundesfreiwilligendienstes nicht mehr wohl und überlegt dies vorzeitig zu beenden und bis zu seinem Ausbildungsbeginn woanders normal arbeiten zu gehen.

Das Problem daran: Er ist sich nicht sicher, ob die Rente dann wegfallen würde, was er definitiv nicht möchte, da es für ihn eher ein emotionalen Wert hat.

Daher meine Frage: Wenn er nachweisen kann, dass ein Job bis zu seiner Ausbildung nur zum überbrücken ist, hat er weiterhin einen Anspruch auf die Rente?

LG