Hallo, folgender Fall. Ich kaufe von einem ausländischen Händler Ware netto ein. Er stellt mir eine Nettorechnung, nun gilt hier ja das Reverse-Charge-Verfahren, das heißt, ich als Leistungsempfänger schulde die Umsatzsteuer, kann sie mir aber auch direkt wieder als Vorsteuer ziehen. Die einzige Frage, die mir jetzt noch bleibt, ist, in welche Felder ich dies eintrage. In Feld 46, 47, 67? Wenn ich in Feld 46 und Feld 47 nun meine Ausgaben als Reverse Charge eintrage, rechne ich hier dann mit 19 %? Wenn ich jetzt z. B. Ware von Frankreich netto eingekauft habe, schulde ich dann nicht 20 % oder wie habe ich das einzutragen? Jetzt schonmal danke für eure Antworten.
Reverse Charge Verfahren Einkauf im Ausland wie eintragen in Umsatzsteuer Voranmeldung?
Buchhaltung,
Selbständigkeit,
EÜR,
Finanzamt,
Gewerbe,
Kleingewerbe,
Kleinunternehmer,
Mehrwertsteuer,
Rechnungswesen,
Steuerberater,
Steuerrecht,
Umsatzsteuer,
Einzelunternehmen,
ELSTER,
Vorsteuer,
Kleinunternehmerregelung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.