Hallo, ich befinde mich z.Z. In Elternzeit und bin erneut schwanger. Nun habe ich vorzeitig die Elternzeit beendet, mein AG lehnte das allerdings ab. Laut BEEG 16 ist meiner Meinung nach die vorzeitige Beendigung ohne Einverständis des AG möglich. Er beruht sich allerdings auf die Aussage, dass dort NUR die Geburt gemeint ist und nicht die Schwangerschaft. Dass ich die EZ zu Beginn des Muschu beenden kann weiß ich, ich gehe jedoch weiter und sage, wenn die Schwangerschaft vorliegt darf man auch kündigen! Über eine juristische Meinung oder Einschätzung wäre ich dankbar.