Hey ich hätte eine Frage und zwar:

nehmen wir an ein 5. Jähriger nimmt heimlich Geld und geht zum Supermarkt und kauft sich Bonbons.
meine Frage : die Geschäftsfähigkeit ist doch : GESCHÄFTSUNFÄHIG

und die Wirkung der Willenserklärung ist dann doch unwirksam oder? Oder nichtig??!.
dann, ob ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist: Nein, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da er das siebte Lebensjahr nicht erreicht hat.
dann die letzte Frage: können die Eltern das Geld zurück verlangen auch wenn die Bonbons schon zum Teil gegessen wurden? Meine Antwort : Nein.

hab ich es richtig gemacht.?
danke für eure Antworten :)