Antwort
Ein bisschen spät, aber sexuelle Handlungen, die vorsätzlich im Beisein eines Kindes vorgenommen werden, sind strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch wenn es im Eigenheim ist und das Kind nicht ,,aktiv‘‘ involviert. Und es ist nicht ohne Grund verboten. Es zählt zum sexuellen Missbrauch.