Hallo Community,
ich habe vor 1 Jahr und 2 Monaten einen HP Notebook gekauft und mittlerweile hat es einige Mängel aufzuweisen( die nach dem Kauf entstanden sind), welche jedoch in der Gesetzlichen Gewährleistung inbegriffen sind also, dass die Mängel beseitigt werden, wenn die Gewährleistung noch aktiv ist. Nun zu meinem Problem: Eben war ich bei Expert (Elektronikgeschäft) und wollte das Notebook zur Reparatur abgeben und habe dem Herren auch die ganzen Probleme geschildert und die Rechnung vorgelegt etc. . Danach begann er mit einer Lupe am Akkubereich herumzusuchen, woraufhin ich ihn fragte was er denn suche. Er sagte, dass er schauen müsse ob die Gesetzliche Gewährleistung für 1 oder 2 Jahre gilt. Ich sagte ihm anschließend dass es doch immer 2 Jahre seien und er erwiderte, dass dies bei manchen Geräten nicht der Fall sei und dass es bei HP immer so eine komplizierte Sache ist. Nun zu meiner Frage: Stimmt das? Weil als mein Handy(Samsung Galaxy S6 Edge) mehrere Mängel aufzuweisen hatte, habe ich es ohne Probleme einsenden können und es wurde auch repariert. Die Probleme enstanden by the way auch erst nach ca. 1 Jahr. Die Gesetzliche Gewährleistung ist doch immer 2 Jahre lang, dies hat mir auch mein BWL Lehrer gesagt. Bittw hilft mir weiter.
Danke :-)