Hallo ich habe mal eine Frage, habe vor kurzem gelesen dass ein ausgebauter Dachstuhl wenn er über eine Einschubleiter betretbar ist nicht zur Wohnflächen berechnung gezählt werden darf. Ein Gutachter hat dies aber anders gesehen und es anteilmässig eingerechnet weil ein Heizkörperanschluss vorhanden ist. Allerdings kann ich dies nicht nachvollziehen da eine Einschubleiter ja keine richtige Treppe ist die zum Wohnraum führt. Weiß hier zufällig jemand mehr oder kann sogar Urteile bennen wo ich Hilfe bekomme. Danke erstmal....

Grüße Divina