Erzieher und Aufstiegsbafög.nein wir müssen das nicht zurückzahlen auser man hat viel gefehlt jedoch frage ich mich ob das die Gesamte bezogene Leistung dann wäre.

Hallo Devilish387,

wenn du in einem Teilnahmenachweis tatsächlich eine Fehlzeit von über 30 Prozent erreichen solltest, wird dir eine Frist gesetzt um einen weiteren Nachweis über deine Teilnahme vorzulegen.

Solltest du in diesem weiteren Teilnahmenachweis ebenfalls keine Teilnahmequote von mind. 70 Prozent erreicht haben, wird die Förderung eingestellt und bereits erhaltene Leistungen sind zurückzuzahlen.

Bei Maßnahmen, die aus mehreren Abschnitten bestehen, was insbesondere bei der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher) durch die Aufteilung in Schuljahre gegeben ist, muss nur der Anteil der Förderung zurückgezahlt werden, in dessen Abschnitt die Teilnahme nicht erfüllt wurde.

Befindest du dich also beispielsweise im zweiten Schuljahr, hast im ersten Schuljahr aber die Teilnahmequote von 70 Prozent erfüllt, muss nur der ausgezahlte Zuschuss im zweiten Jahr zurückgezahlt werden.

(Das eventuell in Anspruch genommene Darlehen der KfW Bank muss natürlich auch für das erste Jahr zurückgezahlt werden.)

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Hallo blackmac2311,

Stelle zunächst bei deinem zuständigen BAföG Amt einen Antrag auf Vorabentscheid. Dann weißt du, ob du Anspruch auf BAföG hast und kannst dich darauf einstellen.

Falls du einen Anspruch darauf hast, stelle einen offiziellen Antrag.

In diesem Antrag werden zu deinem Einkommen nur Informationen abgerufen, die im BWZ (= Bewilligungszeitraum) liegen. Damit kannst du die Frage, ob du innerhalb des BWZ voraussichtlich Einnahmen erzielst verneinen.

Lege dein Teilzeit Arbeitsverhältnis vor Beginn des BWZ ab und du solltest keine Schwierigkeiten bekommen. (Kündigungsfrist beachten!)

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