Ein Produkt hat ja 2 Jahre Gewährleitung, das ist soweit klar. Was ich aber wenn innerhalb der 2 Jahren eine Reparatur mit einem Ersatzteil erfolgte und nun ca. 1,25 Jahre später genau das selber Teil wieder kaputt ist und das Gerät nicht funktioniert, die Reguläre Gewährleitung ab abgelaufen ist. Zählt dann auf die Reparatur eine neue Gewährleistung, ab dem Zeitpunkt der Reparatur wie mit 2 Jahre? VG Dirk