Hallo,

ich habe folgendes Problem. Vor ca. zwei Monaten habe ich bei einem Gebrauchtwagen Händler ein 9 Jahre altes Fahrzeug gekauft mit 105 TKm. Bei Probefahrt, sowie Fahrzeugübergabe wurden keine Mängeln festgestellt, allerdings sei zwei Tagen bei Beschleunigen rückellt der Motor. Bei Opel Werkstatt ist festgestellt, dass die Zündkerzen erneuert werden müssen. Nachdem ich den Verkäufer damit konfrontiert habe, lehnt er die Kostenübernahme ab, mit folgende Begründung: 

1- Es handelt sich nicht um ein Gewährleistung, weil die Zündkerzen ein Verschleißteil sind.

2- Bei der Übergabe war dieser Mangel nicht vorhanden, was er auch mit einem Übergabeprotokoll belegen kann.

3- Laut Eintrag im Serviceheft war ersichtlich, das der letzte Zündkerzenwechsel bei 60 TKm durchgeführt worden ist.

 

Wie soll ich mich weiter verhalten? Habe ich ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, oder handelt es sich tatsächlich um ein Verschleißteil, womit ich die Kosten selber tragen muss?

Danke im Voraus für eine kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk